Überörtliche Bedarfsplanung
Überörtliche Brandschutzbedarfspläne bzw. überörtliche Gefahrenabwehrpläne
In vielen Feuerwehrbedarfsplänen wird häufig zwischen dem lokalen Bedarf, also dem notwendigen Bedarf der Kommune und dem sogenannten überörtlichen Bedarf unterschieden. Dabei verwischen oft die Grenzen zwischen den Aufgaben der Kommunen und den Aufgaben der Landkreise. Wir erstellen überörtliche Feuerwehrbedarfs- und Gefahrenabwehrpläne. Dabei orientieren wir uns natürlich an den Rechtsgrundlagen der jeweiligen Landesgesetze. In enger Absprache mit Ihnen, wird hier der überörtliche Bedarf genau beleuchtet.