Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die nach dem Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilungen. Gefährdungsbeurteilungen werden individuell für Ihren Betrieb durchgeführt, und richten sich immer nach den vorhandenen betrieblichen Gegebenheiten. Die Gegebenheiten vor Ort bestimmen den Umfang der Gefährdungsanalyse. Bei der Erstellung werden die nachfolgenden Punkte bearbeitet:

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,

  • Ermitteln der Gefährdungen,

  • Beurteilen der Gefährdungen,

  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,

  • Durchführen der Maßnahmen,

  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und

  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber

  • die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung,

  • die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und

  • das Ergebnis ihrer Überprüfung

dokumentieren muss. Sie erhalten von uns eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entspricht.


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