Arbeitsschutz

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen


Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Unternehmer verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Mit einer Gefährdungsbeurteilung sollen mögliche Gefährdungen erkannt und beseitigt werden, ehe diese zu einer Gefahr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden können.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit


Gerade bei kleinen bis mittleren Unternehmen stellt sich die Frage, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die Aufgaben nach § 6 ASiG durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) wahrnehmen zu lassen. Wir übernehmen die Betreuung Ihres Unternehmens als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Sicherheit- und Gesundheits-
schutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo)

Der Bauherr hat nach § 3 Baustellenverordnung (BauStellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragen, wenn mehrere Arbeitgeber zu selben oder hintereinander Zeit auf einer Baustelle tätig werden. Wir unterstützen Sie als Bauherren als externer SiGeKo in der Umsetzung der Baustellenverordnung.


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