Arbeitsschutz
Sicherheit- und Gesundheits- |
Der Bauherr hat nach § 3 Baustellenverordnung (BauStellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragen, wenn mehrere Arbeitgeber zu selben oder hintereinander Zeit auf einer Baustelle tätig werden. Wir unterstützen Sie als Bauherren als externer SiGeKo in der Umsetzung der Baustellenverordnung. |