Ausbildung von Brandschutzhelfern
Nach § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), in Verbindung mit ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A 2.2 (Maßnahmen gegen Brände) und DGUV Information 205-023 müssen in Unternehmen, Betrieben und Behörden Brandschutzhelfer ausgebildet und regelmäßig geschult werden. Die Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer richtet sich an der Zahl der Mitarbeiter.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus und führen ebenfalls die Weiterbildung Ihrer Brandschutzhelfer durch. Die Inhalte der Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und Ihren individuellen Bedürfnissen. Die Ausbildung wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Ausbildungsinhalte (exemplarische Auflistung):
Rechtliche Grundlagen
Ihre Brandschutzordnung Teil B und Teil C
Allgemeine Grundlagen der Brand- und Löschlehre
Maßnahmen des Vorbeugende Brandschutzes
Funktionsweise der vorhandenen Löscheinrichtungen wie z. B. Wandhydrant, Feuerlöscher
Verhalten im Brandfall
Alarmierung der Rettungskräfte
Praktische Unterweisung am Feuerlöscher