Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gerade bei kleinen bis mittleren Unternehmen stellt sich die Frage, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die Aufgaben nach § 6 ASiG durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) wahrnehmen zu lassen. Wir übernehmen die Betreuung Ihres Unternehmens als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.