Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gerade bei kleinen bis mittleren Unternehmen stellt sich die Frage, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die Aufgaben nach § 6 ASiG durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) wahrnehmen zu lassen. Wir übernehmen die Betreuung Ihres Unternehmens als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.


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