Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte ist Teil der nach § 3 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) geforderten Brandschutzorganisation und berät und unterstützt die Leitung in Fragen des Brandschutzes. Wir bilden Brandschutzbeauftragte gemäß den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12/09-01, der DGUV Information 205-003 sowie nach VdS 3111:2015-03 (02) aus. Ferner berücksichtigen wir die nach CFPA Europa geforderten Kriterien.
Ausbildungsinhalte nach VdS 3111:2015-03 (02):