Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte ist Teil der nach § 3 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) geforderten Brandschutzorganisation und berät und unterstützt die Leitung in Fragen des Brandschutzes. Wir bilden Brandschutzbeauftragte gemäß den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12/09-01, der DGUV Information 205-003 sowie nach VdS 3111:2015-03 (02) aus. Ferner berücksichtigen wir die nach CFPA Europa geforderten Kriterien.

Ausbildungsinhalte nach VdS 3111:2015-03 (02):

  • Rechtliche Grundlagen

  • Brandlehre

  • Brand- und Explosionsgefahren

  • Baulicher Brandschutz

  • Anlagentechnischer Brandschutz

  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung

  • Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement

  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer

  • Abschlussprüfung


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