Ausbildung von Evakuierungshelfern

In einem Notfall ist es entscheidend, dass Gebäude so schnell wie möglich geräumt/ evakuiert werden, umso Ihre Mitarbeiter schützen zu können. Auch Ihr Unternehmen, Betrieb, Behörde sollte sich auf eine solche Situation vorbereiten.

Nach § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), in Verbindung mit ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A 2.2 (Maßnahmen gegen Brände), und DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber zudem dazu verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben bei einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen.

Da jedes Gebäude, jedes Unternehmen individuelle Eigenschaften haben, schulen wir Ihre Mitarbeiterkonkret auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort, und führen die Ausbildung bei Ihnen vor Ort durch.

Die Aufgaben eines Evakuierungshelfers ist es im Gefahrenfall in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Personenevakuierung zu veranlassen, zu überwachen und zu unterstützen. Die Evakuierungshelfer setzen das Evakuierungskonzept Ihres Unternehmens, Ihres Betriebes, Ihrer Behörde um und sind Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C.

Ausbildungsinhalte (exemplarische Auflistung):

  • Ihre Brandschutzordnung Teil C sowie Ihr Evakuierungskonzept

  • Rechtliche Grundlagen

  • Warum ist eine geordnete Evakuierung so wichtig / Warum bedarfs es dazu Helfer?

  • Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall

  • Der Ablauf einer Evakuierung

  • Alarmierung der Evakuierungshelfer

  • Kennzeichnung von evakuierten Bereichen

  • Maßnahmen am Sammelplatz

  • Alarmierung und Zusammenarbeit mit den Rettungskräften

  • Individuelle Gefahrenpunkte Ihres Unternehmens

  • Flucht- und Rettungswegsituation vor Ort

  • Vorhandene Löscheinrichtungen

  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer vor Ort


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