Ausbildung von Evakuierungshelfern
In einem Notfall ist es entscheidend, dass Gebäude so schnell wie möglich geräumt/ evakuiert werden, umso Ihre Mitarbeiter schützen zu können. Auch Ihr Unternehmen, Betrieb, Behörde sollte sich auf eine solche Situation vorbereiten.
Nach § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), in Verbindung mit ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A 2.2 (Maßnahmen gegen Brände), und DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber zudem dazu verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben bei einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen.
Da jedes Gebäude, jedes Unternehmen individuelle Eigenschaften haben, schulen wir Ihre Mitarbeiterkonkret auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort, und führen die Ausbildung bei Ihnen vor Ort durch.
Die Aufgaben eines Evakuierungshelfers ist es im Gefahrenfall in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Personenevakuierung zu veranlassen, zu überwachen und zu unterstützen. Die Evakuierungshelfer setzen das Evakuierungskonzept Ihres Unternehmens, Ihres Betriebes, Ihrer Behörde um und sind Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C.
Ausbildungsinhalte (exemplarische Auflistung):
Ihre Brandschutzordnung Teil C sowie Ihr Evakuierungskonzept
Rechtliche Grundlagen
Warum ist eine geordnete Evakuierung so wichtig / Warum bedarfs es dazu Helfer?
Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
Der Ablauf einer Evakuierung
Alarmierung der Evakuierungshelfer
Kennzeichnung von evakuierten Bereichen
Maßnahmen am Sammelplatz
Alarmierung und Zusammenarbeit mit den Rettungskräften
Individuelle Gefahrenpunkte Ihres Unternehmens
Flucht- und Rettungswegsituation vor Ort
Vorhandene Löscheinrichtungen
Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer vor Ort